Wann muss der Krisenstab aktiv werden?

In vielen Unternehmen beginnt eine Krise nicht mit der falschen Entscheidung –
sondern damit, dass niemand entscheidet, ob der Krisenstab überhaupt zuständig ist.

Ich erlebe in der Praxis immer wieder Situationen, in denen ein Krisenstab einberufen wird –
und die erste Diskussion nicht die Lage betrifft, sondern die Zuständigkeit.

Wer entscheidet?
Ist das überhaupt ein Krisenfall?
Oder kann das noch „normal“ bearbeitet werden?

Während diese Fragen diskutiert werden, läuft die Situation bereits weiter.


6 Fragen, die über die Aktivierung des Krisenstabs entscheiden

Die Entscheidung, ob ein Krisenstab aktiviert wird, lässt sich meist sehr schnell treffen –
wenn die richtigen Fragen gestellt werden:

  • Kann das Ereignis nicht mehr in der Regelorganisation bewältigt werden?
  • Droht ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden?
  • Besteht das Risiko von Imageschäden oder Medienberichterstattung?
  • Sind Behörden involviert oder könnten es werden?
  • Müssen Kunden oder Öffentlichkeit informiert werden?
  • Besteht eine Gefährdung für Mitarbeiter oder Verbraucher?

Wenn eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet wird, gehört das Thema in den Krisenstab.


Die Realität: Das Problem ist selten die Struktur

In der Praxis scheitert dieser Schritt jedoch häufig
nicht, weil die Kriterien fehlen, sondern weil sie nicht angewendet werden.

Typische Situationen:

  • Zuständigkeit wird diskutiert statt entschieden
  • Daten sind nicht verfügbar
  • Verantwortung wird nicht übernommen
  • Der Krisenstab ist formal vorhanden, aber nicht handlungsfähig

Was das bedeutet

Ein Krisenstab ist kein Dokument.
Er ist ein Führungsinstrument.

Und er funktioniert nur dann, wenn er vorbereitet, geübt und in der Lage ist,
frühzeitig Verantwortung zu übernehmen.

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